Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite +++ Rauchmelder - Pflicht auch in NRW. Beachten Sie unsere Angebote

Schornsteinfegermeisterbetrieb

Alexander Franken
Schornsteinfegermeister, Brandschutzbeauftragter TÜV Süd

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Mitglied der Schornsteinfegerinnung Köln

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Rauchmelder sind Lebensretter.
Für ein sicheres Zuhause.


Unauffällige Lebensretter - Rauchwarnmelder-Pflicht in Deutschland
 
Sie sind meistens weiß, klein und unscheinbar. Und dennoch können sie Leben retten:
Gemeint sind Rauchwarnmelder.

Etwa  200.000 Brände im Jahr gibt es in Deutschland und die Ursache ist in den meisten Fällen nicht nur Fahrlässigkeit. Technische Defekte lösen sehr häufig Brände aus! Die meisten Brandtoten sind zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr zu verzeichnen. Der Brandgeruch wird meistens gar nicht wahrgenommen, da der Geruchsinn des Menschen während des Schlafes nicht funktioniert. Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.
 
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Hier können Rauchwarnmelder durch das Aussenden eines grellen und lauten Alarmtones Menschenleben retten.


 

Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmelder gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings haben fast alle Bundesländer mittlerweile eine Ausstattungspflicht (für Rauchwarnmelder), die in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes in Deutschland festgelegt ist.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausstattungspflicht für Neubauten seit dem 1. April 2013.
Bei Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016.

Nordrhein-Westfalen ist damit das zwölfte der sechzehn Bundesländer (die anderen elf Bundesländer sind: Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), in dem nun eine Rauchwarnmelder-Pflicht besteht.

Einheitlich für alle bisher angepassten Bauordnungen der Bundesländer ist, dass
  • Kinderzimmer
  • Schlafräume
  • und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)
jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.
In Deutschland dürfen außerdem nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der
DIN EN 14604 entsprechen.

Die Mindestanforderungen, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss sind:
  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB/3m laut sein
  • Mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer, muss ein wiederkehrendes Warnsignal einen nötigen Batteriewechsel anzeigen.
  • Per Testknopf muss jederzeit eine Funktionsüberprüfung möglich sein.
  • Das Eindringen des Rauches in den Rauchwarnmelder sollte von allen Seiten möglich sein.
  • Um das Eindringen von Staub und Insekten zu vermeiden, sollten die Einlassöffnungen nicht größer als 1,3 mm sein.
Bei allen Fragen zur Installation, zu Kosten, zur wiederkehrenden Funktionsprüfung oder anderen Dingen sprechen Sie uns gerne an. Gerne Beraten wir Sie. 
 


 
Die von uns verkauften Rauchmelder
  • Verfügen über eine 10 – Jahres – Lithiumbatterie
  • Sind Schlafzimmertauglich (kein störendes LED blinken im Normalbetrieb)
  • Besitzen einen großen Stummschaltknopf (um unerwünschte Fehlalarme durch z.B. Kochdunst für zehn Minuten zu unterdrücken)
  • Haben eine geringe Fehleranfälligkeit durch eine eingebaute automatische Verschmutzungskompensation
  • Entsprechen der Europäischen Produktnorm DIN EN 14604, sind VdS geprüft und tragen das Qualitätszeichen „Q“ für besondere Zuverlässigkeit und Langlebigkeit
  • Sind mit der Möglichkeit der Funkvernetzung ausgestattet.